
Betreutes Einzelwohnen für Suchtkranke
Betreutes Einzelwohnen (BEW) in Templin und Angermünde
Ein spezialisiertes Angebot unserer Suchtberatungsstellen in Templin und Angermünde: Das Betreute Einzelwohnen (BEW) bietet intensive Unterstützung für Menschen, die ihren Weg zurück in ein eigenständiges Leben festigen möchten.
Zielgruppe & Konzept
Unser Angebot richtet sich an Klienten, die aus einer Entwöhnungsbehandlung, einer soziotherapeutischen Einrichtung oder einer Wohngruppe kommen. Ebenso betreuen wir Abhängigkeitskranke, deren Kontakt zum Suchthilfesystem bereits länger zurückliegt.
So funktioniert die Betreuung:
Die Klienten leben in ihrer eigenen Wohnung (wir bieten keine trägereigenen Wohnungen an) und werden durch unsere Fachkräfte im Rahmen der aufsuchenden Hilfe betreut. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst in der Regel ca. 2 bis 5 Stunden pro Woche.
Ziele der Zusammenarbeit
Im Mittelpunkt steht das Einüben einer selbstständigen Lebensweise und die Sicherung einer stabilen Abstinenz. Gemeinsam arbeiten wir an:
- Aufbau einer verlässlichen Tagesstruktur.
- Unterstützung bei der Haushaltsführung und im Umgang mit Geld.
- Begleitung bei Behördenangelegenheiten.
- Eingewöhnung in das neue oder alte Wohnumfeld.
- Wegen aus der sozialen Isolation und Aufbau sozialer Kontakte.
- Einüben einer gesunden, abstinenten Lebensweise.
Zur Erreichung dieser Ziele gehören auch die Teilnahme an Gruppenangeboten oder Selbsthilfegruppen. Ergänzend finden individuelle Hausbesuche, Begleitungen bei Erledigungen und Einzelgespräche statt. Verlässlichkeit ist uns wichtig: Vereinbarte Termine sind für beide Seiten bindend.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Sie sind volljährig und entscheiden sich freiwillig für diese Hilfe.
- Es bestand bereits Kontakt zum Suchthilfesystem.
- Es besteht der feste Vorsatz, abstinent zu leben.
- Ein gewisses Maß an Selbstständigkeit in der Lebensführung ist vorhanden.
Ihr Kontakt zum Betreuten Einzelwohnen
Haben Sie Fragen oder interessieren Sie sich für das Angebot? Wenden Sie sich bitte direkt an den Standort in Ihrer Nähe:
Antragstellung & Kostenübernahme
Das BEW ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII. Ein Antrag auf Kostenübernahme sollte bei erkennbarem Bedarf frühzeitig gestellt werden. Zunächst genügt ein formloser Antrag; das Sozialamt sendet Ihnen anschließend die notwendigen Formulare zu.
Zuständige Behörde für die Uckermark:
Landkreis UckermarkSozialamt
Stettiner Straße 21
17291 Prenzlau
Tel.: (0 39 84) 700